Neues forstliches Förderprogramm WALDFÖPR2020 gestartet
Neue Förderung für Erstaufforstung, Wiederaufforstung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten
Am 17. Februar 2020 startete das neue forstliche Förderprogramm zum Aufbau klimafester und artenreicher Wälder in Bayern. Bis zu 80 Millionen Euro werden allein in diesem Jahr dafür bereitgestellt. Begonnen wird mit den waldbaulichen Maßnahmen Erst- und Wiederaufforstung, sowie der Bekämpfung rindenbrütender Insekten.
Wiederaufforstung
Für die Wiederaufforstung mittels Pflanzung erhalten die Waldbesitzer bei der Begründung von Laub- und Mischwäldern einen Grundfördersatz von 2,50€/ Pflanze. Dazu kommen unter gewissen Voraussetzungen situationsbedingt eventuell noch Zuschläge.
Für weiterführende Informationen zum Thema Erst- und Wiederaufforstung steht Ihnen der folgende Link zum Waldbesitzerportal zur Verfügung.
Waldbesitzerportal Bayern
Käferbekämpfung und Sturm "Sabine"
Aus aktuellem Anlass folgt ein Apell an alle Waldbesitzer
Am 10. Februar fegte der Sturm "Sabine" über unseren Landkreis. Bei vielen Waldbesitzern hat der Sturm Einzel- und Nesterwürfe verursacht. Wir appellieren eindringlich an alle Waldbesitzer, diese Sturmschäden noch vor dem Beginn der neuen Schwärmsaison der Borkenkäfer Aufzuarbeiten und aus dem Wald zu verbringen.
Sollte dies nicht gelingen, stellen diese Hölzer ein ideales Brutraumangebot für den Käfer dar und die immer noch andauernde Käferkalamität würde dadurch zusätzlich befeuert.
Die Situation ist vergleichbar mit der nach dem Sturm "Niklas" im Frühjahr 2015, jedoch sind die aktuellen Schäden noch deutlich stärkerauf der Fläche verbreitet als vor fünf Jahren. Die verstreuten Einzelwürfe nach dem Sturmereignis von 2015 haben bereits ausgereicht, um neben dem heißen Sommer eine Hauptursache für die verheerende Käferkalamität darzustellen.
Zeitnahe Aufarbeitung des Sturmholzes minimiert Folgeschäden durch Borkenkäfer - Blickpunkt Waldschutz 2/2020 - Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft
Das angefallene Sturmholz ist als Schadholz förderbar unter der im folgenden ausführlich beschriebenen Maßnahme zur Bekämpfung rindenbrütender Insekten.
Insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung
Foto: Ludwig Penz
Bei der Bekämpfung rindenbrütender Insekten wird die insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeitung oder Behandlung von Schadholz auch im laufenden Jahr mit neuen Fördersätzen gefördert. Hierzu muss die Bekämpfung allerdings das gesamte angefallene Schadholz betreffen.
Da die Maßnahme waldschutzwirksam sein muss, vereinbaren die Revierleiter/innen je nach Entwicklungsstand des Borkenkäfers unter der Rinde entsprechende Fristen für die Aufarbeitung mit den Waldbesitzern.
Neue Fördersätze für die Bekämpfung rindenbrütender Insekten:
- Vorbereitung der Aufarbeitung mit rascher Abfuhr direkt ins Sägewerk: 5€/ Fm
- Verbringen auf einen anerkannten Lagerplatz: 12€/ Fm
- Entrindung maschinell: 10€/ Fm
- Entrindung manuell: 20€/ Fm
- Aufarbeitung Waldretholz vor Ort ohne Vermarktung (Beispiel Hacken): 10€/ Fm
Die bisher geltenden Voraussetzungen für die Förderungen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung bleiben weiterhin bestehen und lauten wie folgt:
- Bei dem Holzanfall muss es sich um gebrochenes (z. B. Schneebruch), geworfenes (Sturm), oder bereits vom Borkenkäfer befallenes Holz handeln.
- Der Borkenkäfer darf aus dem Schadholz noch nicht ausgeflogen sein (Entwicklungsdauer ca. 6 Wochen).
- Die Bekämpfung muss waldschutzwirksam sein, das heißt effektiv und möglichst zügig erfolgen.
- Die angefallene Holzmenge muss nachgewiesen werden (z. B. über Klupplisten, Maschineneinsatzstunden o. ä.) und eindeutig dem Waldbesitzer zuordenbar sein. Eine Kennzeichnung durch den Antragsteller ist sinnvoll.
- Das Holz muss ca. 14 Tage (zu Kontrollzwecken) am Lagerplatz verbleiben. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig ( = insektizidfreie Bekämpfung).
Antragsstellung
Um Probleme oder Missverständnisse bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung zu vermeiden, ist es grundsätzlich notwendig, die zuständige staatliche Revierleiterin bzw. den zuständigen staatlichen Revierleiter so früh wie möglich über die bevorstehende Antragstellung zu informieren. Sollte wegen aktuellem Borkenkäferbefall ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), ist der Antrag während der noch laufenden Maßnahme umgehend nachzuholen. Bitte beachten Sie hier, dass eine Antragstellung nach dem Abschluss der Maßnahmen nicht möglich ist.
Berechnung
Um Ihnen die Herleitung des Fördersatzes zu verdeutlichen, beachten Sie bitte folgendes Beispiel:
Im Wald von Herr und Frau Mustermann stehen ca 200 Festmeter mit Borkenkäfer befallenem Holz. Die ersten 100 Festmeter werden sofort vom Wald in das Sägewerk verbracht. Weil nicht die gesamte Abfuhr des Holzes innerhalb der Frist garantiert werden kann, entscheiden sie sich dazu, die übrigen 100 Festmeter auf einen geeigneten Lagerplatz zwischenzulagern. Zudem wird das anfallende Waldrestholz, ca 40 fm, innerhalb der Frist gehackt, wobei dieses Waldrestholz nicht verkauft wird.
100 FM Stammholz verbracht auf ein Zwischenlager | mit je 12 €/FM | = 1200€ |
100 FM Stammholz innerhalb der Frist direkt abgefahren ins Sägewerk | mit je 5 €/FM | = 500€ |
40 FM Aufarbeitung Kronenmaterial (Häckseln, Mulchen) | mit je 10€/FM | = 400€ |
Die endgültige Fördersumme in diesem Rechenbeispiel mit 200 Fm Stammholz beträgt bei dieser Kombination der einzelnen Maßnahmen also 2100€
Die rechtlich vorgeschriebene Bagatellgrenze für die Antragstellung ist 500 Euro. Daraus ergibt sich beispielsweise eine „Mindestmenge“ von 36 Festmetern Stammholz, wobei zusätzlich von 20% Waldrestholz ausgegangen wird.
(Berechnung: 36 FM Stammholz x 12€/ FM + 7,2 FM Waldrestholz x 10€/ FM = 504 FM)
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die für Sie zuständige Revierleiterin bzw. den für Sie zuständigen Revierleiter.