Seminarrückblick
Afrikanische Schweinepest – Präventionsmaßnahmen

Am 19.08.2024 fand eine bayernweite Info-Veranstaltung des Netzwerk Fokus Tierwohl in Kooperation mit dem AELF Abensberg-Landshut statt. Das Thema des Abends waren die Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Als erste Rednerin sprach Dr. Anja Rostalski vom Tiergesundheitsdienst Bayern über den aktuellen Stand, insbesondere in Hessen und Rheinland-Pfalz. Dort, nur 350 km von Landshut entfernt, wurde Mitte Juni ein infiziertes Wildschein gefunden. Seitdem wurden in dem Gebiet über 160 Schweine positiv getestet, davon neun Fälle in Hausschweinebeständen. Die festgestellte Virusvariante ist nicht identisch mit dem Seuchengeschehen in Brandenburg. Das lässt auf die Einschleppung durch die „berühmte Wurstsemmel“ aus betroffenen Ländern schließen. Die Eintragsursache des Virus in der Mitte Deutschlands konnte bisher nicht eindeutig geklärt werden. Es hätte also jeden treffen können!

Bisher gibt es keinen Impfstoff, um Schweine vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Nur durch erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen kann eine Verbreitung und Eintragung in den eigenen Betrieb vermieden werden.

Tagesaktuelle Fallzahlen - TierSeuchenInformationsSystem Externer Link

Grafische Darstellung einer Deutschland-Karte; Landshut ist eingekreistZoombild vorhanden

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Auswirkungen eines Seuchenfalls
Dr. Anja Rostalski schilderte auch die Folgen eines Seuchenfalls. Wird ein Wildschein positiv getestet, legt das örtliche Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern Restriktionszonen fest. In diesen Zonen werden mittels Allgemeinverfügung Maßnahmen zur Eindämmung verordnet. Neben völliger Jagdruhe, Leinenzwang für Hunde sowie einer intensiven Fallwildsuche ist auch eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit möglich. Ob z. B. ein Ernteverbot tatsächlich ausgesprochen wird, hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Tatsache ist, dass bei einem Ausbruch die Verbringung von Schweinen in den Sperrzonen streng reglementiert ist.

So muss der Betrieb die o. g. verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, eine amtliche Betriebsinspektion machen und die ständige Überwachung durchführen. Diese drei Komponenten werden im „freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung“ vereint. Wenden Sie sich dafür an Ihren Tierarzt und sprechen Sie diese Möglichkeit durch.

Leistungen der Tierseuchenkasse

Als weitere Referentin informierte Dr. Ellen Koch von der Bayerischen Tierseuchenkasse (TSK) über die Leistungen der TSK. Muss auf Anordnung der Tierbestand getötet werden, wird grundsätzlich 100% des Netto-Marktwertes zum Zeitpunkt des Verlustes erstattet. Ebenfalls werden Kosten, die unmittelbar bei der Tötung entstehen, Kosten für Reinigung und Desinfektion sowie Kosten der Tierkörperbeseitigung übernommen. Auch Kosten für die Blutuntersuchung beim freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung werden teilweise von der TSK übernommen. Ein Entschädigungsanspruch entfällt, wenn gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der ASP verstoßen wurde. Hierzu zählt die Nichteinhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, Verstöße gegen die Schweinhaltungs-hygieneverordnung sowie der Verstoß gegen behördliche Anordnungen. Auch eine verspätete oder ausbleibende Anzeige des Seuchenverdachts führt dazu.

Formular für einen Erstattungsantrag der Tierseuchenkasse - Bayerische Tierseuchenkasse Externer Link

Frau legt lachend Arme über vier OrdnerZoombild vorhanden

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Möglichkeiten zur Schadensversicherung
Ertragsschäden oder wirtschaftliche Folgen von Ernteverboten etc. werden nicht über die TSK abgedeckt. Deshalb klärte Erik Kunert von der BBV Service Versicherungsmakler GmbH über die Möglichkeiten zur Absicherung auf. Durch eine Ertragsschadensversicherung können wirtschaftliche Schäden durch die ASP abgesichert werden. Dabei kann zwischen 12, 18 oder 24 Monaten Haftung nach Schadensbeginn gewählt werden. Aber Vorsicht - die Wartezeit nach Abschluss der Versicherung bis zum Schutz beträgt drei Monate! Er empfiehlt die Versicherung v. a. Betrieben mit hohem Fremdkapitaleinsatz und spezialisierten Tierhaltungsbetrieben, deren Einkommen überwiegend aus der Schweinehaltung stammt. Er rät auch bestehende Ertragsschadensversicherungsverträge auf Aktualität zu prüfen.
Wildschwein wühlt im Boden Zoombild vorhanden

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Bekämpfung der ASP in Brandenburg
Zum Abschluss des Abends berichtete Dr. Egbert Gleich von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft über die ASP Prävention und Bekämpfung bei Wildschweinen in Brandenburg. Durch eine hohe Wildscheindichte kann sich das Virus schnell ausbreiten. Auch große Flüsse und Gewässer überwinden die Tiere ohne Probleme. Die Verbreitung kann durch die Errichtung von Zäunen verlangsamt werden. Als Lösung sieht Dr. Gleich vor allem die verstärkte Entnahme der Tiere und die Sicherung von Schwarzwild „freien“ Bereichen.