Maschinelle Bodenbearbeitung/Pflanzenschutzmittel
Aktuelles aus der Förderung
Gefräste Fläche
Änderung in der Förderrichtlinie
Seit dem 01. Februar 2022 kann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald sowie die flächige Bearbeitung von Waldböden durch Maschinen (zum Beispiel durch Fräsen, Mulchen, Grubbern etc.) zum Ausschluss der staatlichen Förderung bei Kulturbegründungen nach der aktuellen Förderrichtlinie WALDFÖPR 2020 führen.
Ausgenommen hiervon können im Einzelfall Einsätze sein, bei denen eine forstfachliche Notwendigkeit für die Kulturbegründung gegeben war und der zuständige Revierleiter die Möglichkeit hatte, dies rechtzeitig zu befürworten.
Rechtliche Hintergründe
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: § 3 Pflanzenschutzgesetz
Es sind die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu beachten und ihm Rahmen der guten fachlichen Praxis immer zu prüfen, ob alternative Maßnahmen in zumutbarer Weise möglich sind.
Flächige Bodenbearbeitung: Artikel 14 Bayerisches Waldgesetz
In Artikel 14 Abs.1 des Bayerischen Waldgesetzes heißt es, dass "Wälder bedarfsgerecht und naturschonend zu erschließen, der Waldboden und die Waldbestände bei der Waldbewirtschaftung pfleglich zu behandeln sind".
Eine flächige Befahrung (etwa zum Fräsen oder Mulchen) widerspricht dem. Denn durch eine Überfahrt mit einem Schlepper o.ä. wird das Bodengefüge stark beeinträchtigt.
Eine flächige Befahrung (etwa zum Fräsen oder Mulchen) widerspricht dem. Denn durch eine Überfahrt mit einem Schlepper o.ä. wird das Bodengefüge stark beeinträchtigt.
Was bedeutet das konkret?
Für Flächen mit oben genannter Bearbeitung kann ohne vorherige Zustimmung des Revierleiters bzw. der Revierleiterin keine staatliche Förderung für eine anschließende Pflanzung gewährt werden. Waldbesitzenden und Forstunternehmen wird daher von der Forstverwaltung empfohlen, zuvor unbedingt Kontakt mit der örtlichen Revierleiterin oder dem örtlichen Revierleiter aufzunehmen und sich hierzu beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen
Genauere Informationen entnehmen Sie den aktuellen Merkblättern zu Ihren forstlichen Maßnahmen unter dem Punkt "Förderausschluss".
Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes - Waldbesitzerportal Bayern